Neue Regeln für Beleuchtung an E-Bikes in der Schweiz Wir zeigen dir, mit welchen Produkten du dafür perfekt gerüstet bist und erklären zudem, worauf es zu achten gilt. 

Neue Regeln für Beleuchtung an E-Bikes in der Schweiz Wir zeigen dir, mit welchen Produkten du dafür perfekt gerüstet bist und erklären zudem, worauf es zu achten gilt. 

Ende vergangenen Jahres verabschiedete der Bundesrat in der Schweiz eine Tagfahrlicht- und Tachopflicht für E-Bikes. Er erhofft sich damit mehr Anreize für den Wechsel auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Details der ab dem 1. April 2022 gestaffelt in Kraft tretenden neuen Regelungen findest du auf der Website des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).

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Generell gilt, dass ab 1. April 2022 alle E-Bike-Typen über funktionierende Tagfahrlichter verfügen müssen. Die Regelung schliesst dabei sowohl E-Citybikes, wie auch E-MTBs und E-Rennräder ein. Bestehende Beleuchtung kann als Tagfahrlicht gelten, sofern sie eingeschaltet wird. In diesen Fällen muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden. 

Zudem ist zu beachten, dass Tagfahrlichter an E-Bikes in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig sind. Es werden also auch Aufsteck-Akkuleuchten als Tagfahrlichter akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.   

Tagfahrlichter dürfen nicht blinken und blenden. Des Weiteren sollten sie auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert. Wichtig ist, die Tagfahrlichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Wegen. Dies schliesst Wanderwege ein. 

Als Tagfahrlichter eignen sich unter anderem folgende Sets aus unserem Bontrager Portfolio: 

Mit diesem leistungsstarken Bontrager Leuchtset bist du auch tagsüber optimal sichtbar.

Auch das Bontrager Ion Elite R / Flare R City Beleuchtungsset eignet sich perfekt als Tagfahrlicht.

Die Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) tritt ab 1. April 2024 in Kraft, mit Übergangsfrist bis 2027 für bereits im Verkehr stehende S-Pedelecs. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Geschwindigkeitsanzeige an schnellen E-Bikes zwar nicht geeicht sein muss, aber mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen sollte. Jegliche Trek und Diamant S-Pedelecs wurden und werden mit Tacho ausgeliefert, somit müssen diese nicht umgerüstet werden. 

Auch langsame E-Bikes, für die keine Tachopflicht gilt, können künftig bei Tempoüberschreitungen mit Fr. 30.- gebüsst werden.

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